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Qualifikation
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Ab dem 1. Oktober 2007 sind alle Wohnungseigentümer verpflichtet bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen zu können.
Sie haben die Möglichkeit sich von der BAFA eine energetische Beratung fördern zu lassen.
Gebäude, die vor Baujahr 1984 (West) und Baujahr 1989 (Ost) errichtet worden sind, können gefördert werden.
(Förderhöhe, siehe unter www.bafa.de).
Aktuelles
Berlin - 01.08.2007
Energieeinsparverordnung tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft
Am 26. Juli wurde die neue EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. Oktober 2007
in Kraft. zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude
im Bestand. Der Ausweis wird zeitlich versetzt ab dem 1. Juli 2008 für Bestandsgebäude
bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht werden. Je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis notwendig. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.
In folgenden Stufen wird der Energieausweis eingeführt:
Ab dem 1. Juli 2008:
Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden
sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
Ab dem 1. Oktober 2008:
Ausweispflicht (ausschlie?lich Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
Ab dem 1. Januar 2009:
Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs-
ausweis oder Energiebedarfsausweis
Ab dem 1. Juli 2009:
Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
Quellen: Pressemitteilung Bundesrat, dena, bine


